Epilepsie

Als Beispiel seien genannt Epilepsie-Erkrankungen (idiopathisch/symptomatisch), aber auch Abklärungen nach erstmaligen provozierten oder unprovozierten Anfällen.

Ziel der Behandlung ist die Abgrenzung von Differenzialdiagnosen wie z.B. Ohnmachtsanfällen (Synkope), die Zuordnung des epileptischen Syndroms sowie die Festlegung und Steuerung einer geeigneten Therapie.

Dr. med. Frank Siebecker
Dr. med. Christoph Aufenberg
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